...ein Brief an die Mutter meiner Tochter, 13 Seiten lang. Dieser Brief wurde von meiner Webseite heute entfernt. Das heißt aber nicht, dass es falsch ist, was ich dort geschrieben habe, im Gegenteil, alles in diesem Brief ist und bleibt wahr und noch viel mehr, das ich noch nicht geschrieben. An dieser Stelle wird in Kürze der gerichtliche Vergleich im Original erscheinen.

Am Donnerstag, 22.März 2019 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bremen statt. Es ging um den „Brief an die Mutter meiner Tochter“ in Form eines Gütetermins.

Von Güte kann natürlich nicht wirklich die Rede sein, in Anbetracht dessen, was hier in der Zeit von über 3 Jahrzehnten vorher geschehen ist und welches der Grund für mich war, einen solchen Brief zu schreiben.

Der Brief hat nun aber genau das geschafft, was ich mit Geduld und Ausdauer in relativ sachlicher Ruhe nicht erreicht habe. Das ist bereits im Brief ein wesentlicher Bestandteil und hat exakt die Bewegung gebracht, die notwendig war. Dieses hat nun zu einem gerichtlichen Vergleich geführt, mit dem ich sehr zufrieden bin. Militärisch würde man es als Waffenstillstand bezeichnen und das ist es auch vor dem Hintergrund, dass ich den Ausdruck „Partisanenkrieg“ in meinem Brief verwandt habe.

Frieden ist was anderes, aber ich würde es als Entwaffnung des Gegners bezeichnen und das wollte ich. Das ist die Quintessenz des Vergleichs, mit dessen Eingang ich in nächster Zeit rechne.

Im ganz großen Stil erlebt die Welt das seit einiger Zeit mit den Terroristen des IS. Sachlich verhandeln kann man nicht mit Terroristen. Viele brauchen lange dazu, das zu begreifen, ich weiß es schon lange, sehr lange.